Arbeitssicherheit

Arbeitsicherheit



Unsere Fachkräfte für Arbeitsicherheit (SIFA) sind in der sicherheitstechnischen Betreuung von Betrieben und Unternehmen gemäß §1 Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG) & DGUV Vorschrift 1 §19 tätig.

Für unsere SIFA´s liegt eine Befähigung nach §7 AsiG, sowie die Sachkunde zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach §6 GefStoffV (TRGS 400) vor.


Mitarbeiter und Führungskräfte der MIO SV GmbH sind nach SCC qualifiziert und haben SGU-Prüfungen abgelegt.

(SCC Regelwerk der DMGK – Deutsche Wissenschaftliche Gesellschaft für Erdöl, Erdgas und Kohle e.V.)

Mitarbeiter nach Dokument 018 SCC Regelwerk (2011), Führungskräfte nach Dokument 017 SCC Regelwerk (2011).